Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig

Am Mittwoch, 02.12.2020, findet um 19:00 Uhr, im Gasthaus „Pilliger Hof“, in Pillig eine Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig mit u.a. Tagesordnung statt.
Aufgrund der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus, weisen wir darauf hin, dass die Anzahl der Zuschauersitzplätze stark eingeschränkt ist, um die nötigen Abstandsregelungen einzuhalten.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird zwingend empfohlen. Zur Verfolgung von Infektionsketten sowie zur Einhaltung der Abstandsregeln erfolgen Einlasskontrollen.
Die Anwesenheit wird daher erfasst.
Desinfektionsmittel stehen an Ein- und Ausgängen zur Verfügung.

Öffentlicher Teil:
1. Einwohnerfragestunde
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ehemaliger Sportplatz“
3. Festlegung der Verkaufspreise für die gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet „Im
Mühlborn III“, 2. Bauabschnitt
4. Grundsatzbeschluss zur Erstellung von Ablöseverträgen für den Erschließungsbeitrag
nach Baugesetzbuch für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen.
5. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Pillig, Flur 18, Nr. 4/3
6. Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
8. Mitteilung und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt.

Horst Klee
Ortsbürgermeister

Einwohnerfragestunde
Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig am 02.12.2020 im Gasthaus „Pilliger Hof“ in Pillig findet unter Tagesordnungspunkt 1) eine Einwohnerfragestunde statt.
Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.
Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.