Amtliche Meldung

Freilaufende Hunde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

leider kommt es z. Zt. wieder öfter vor, dass Spaziergänger*Innen sich durch freilaufende Hunde bedroht fühlen. Verantwortungsbewusste Hundeführer*Innen leinen ihre Hunde bei Begegnungsverkehr an, auch wenn der Hund angeblich „harmlos“ ist.
Weiter bitte ich auch um die Beseitigung der Verunreinigungen durch Hunde.
Aus gegebenem Anlass möchte ich daher auf einen Auszug der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Maifeld hinweisen:

„Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen sowie auf dem Maifeld-Radweg dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.“

„In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.“

„Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass die öffentlichen Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.“

Ich bitte, auch im Interesse eines friedlichen, gemeinsamen Zusammenlebens o. a. Anweisungen zu beachten.

Horst Klee
Ortsbürgermeister

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