Amtliche Meldung

HAUSNUMMER KANN LEBEN RETTEN

Im Notfall zählt jede Minute. So sinkt beispielsweise bei einem Herzinfarkt durch nur eine Minute Zeitverlust ohne Herz-Druck-Massage die Überlebenschance um zehn Prozent. Umso wichtiger ist es, dass Notfallhelfer schnellstmöglich vor Ort sind. Dabei sind Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst auf deutlich angebrachte Hausnummern angewiesen.

BÜRGERiNNEN SENSIBILISIEREN

Dies zeigte sich etwa in der Ortsgemeinde Ochtendung, wo die First Responder vom DRK beklagen, dass sie wiederholt wertvolle Zeit mit der Suche nach dem Einsatzort verloren. Mit Hausnummer wäre das nicht passiert. Die konkreten Vorfälle sind gut ausgegangen, beim nächsten Mal könnte es aber anders sein. Deshalb hat der Ortsgemeinderat Ochtendung in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, noch einmal auf die Bedeutung der Hausnummern hinzuweisen und die Bürgerschaft zu sensibilisieren.

VERPFLICHTUNG LAUT GESETZ

Tatsächlich ist nach dem Bundesbaugesetz jede/r EigentümerIn verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus gut zu lesen sein. Kontrastreiche Ziffern sollten nicht höher als drei Meter angebracht werden. Sofern sich das Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Straße befindet, der Eingang seitlich oder an der Rückseite des Gebäudes liegt, wird empfohlen, dies mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen. Im besten Fall steht im Notfall ein/e Einweiserin an der Straße und macht zum Beispiel durch Winken oder im Dunkeln mit einer Taschenlampe auf sich aufmerksam.

Tipp der Notfallhelfer: Achten Sie beim nächsten Heimweg von der Arbeit einmal bewusst darauf, ob auch der ortsfremde Rettungsdienst Ihre Haustür findet und sorgen Sie ggf. für Abhilfe!

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