Ochtendung – Ortsgemeindeverwaltung initiiert sofortige Vergünstigungen für die Vereine bei der Anmietung des Foyers der Wernerseckhalle

Zu Recht kritisierten kleinere Vereine, dass sie bei der Anmietung des Foyers der Wernerseckhalle gegenüber den Nutzern der Kulturhalle kostenmäßig benachteiligt werden. Die Ortsgemeindeverwaltung hat gehandelt und den Gremien der Ortsgemeinde eine Anpassung der Mietentgeltordnung vorgeschlagen. Ausschüsse und Gemeinderat sind diesem Vorschlag gefolgt, so dass Vereine bei der ersten Anmietung des Foyers im Jahr ab sofort eine 50%-ige Vergünstigung bei der Grundmiete erhalten. „Das gilt auch für bereits bestätigte und ggf. auch schon entrichtete Mietbeträge“, betont Ortsbürgermeister Lothar Kalter.

Anmietung des Sitzungssaals II (Seniorenbegegnungsstätte) für kleine private Feiern möglich

Neben dieser Änderung wurde der Sitzungssaal II, bekannter als die Seniorenbegegnungsstätte, in die Mietentgeltordnung aufgenommen. Künftig kann auch dieser Raum für kleinere private oder auch Vereinsfeiern angemietet werden. „Wir wollen so der Knappheit an Räumen für kleinere Familienfeiern entgegen wirken“, begründet Ortsbürgermeister Lothar Kalter diese Neuerung.

Informationen erteilt zu beiden veränderten Möglichkeiten im Einzelfall das Gemeindebüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten dienstags und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter Tel. Nr. 02625-95409 311 oder bei persönlicher Vorsprache.