Über 600.000 Euro Fördermittel des Landes flossen in private Dorferneuerungsmaßnahmen auf dem Maifeld

Maifelder Dörfer können sich sehen lassen.

In den vergangenen acht Jahren wurden Fördermittel des Landes in Höhe von 610.997,85 EUR an 65 private Dorferneuerungsmaßnahmen vergeben. Gefördert werden Maßnahmen in allen Orten des Maifelds mit Ausnahme der Städte Münstermaifeld und Polch sowie der Ortsgemeinde Ochtendung (dort ist möglicherweise eine Förderung durch das Programm ländliche Zentren möglich). Die geförderten Häuser sollten vor dem Jahr 1945 gebaut worden sein und müssen ortstypisch gestaltet werden. Hierzu hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz einen Flyer mit  Gestaltungsvorschlägen herausgegeben: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Wirtschaft%20&%20Kreisentwicklung/Dorferneuerung/Flyer_2019.pdf 

Was ist zu beachten?

Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.699 EUR betragen und die Maßnahme darf nicht vor Erteilung des Bewilligungsbescheids beginnen. Außerdem muss die Ortsgemeinde in der das Förderobjekt liegt, über ein aktuelles Dorferneuerungskonzept verfügen.

Wie hoch ist die Förderung?

 Die Förderung kann, je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 EUR je Objekt, betragen.

 Wie komme ich an eine Förderung?

Nehmen Sie Kontakt mit dem Sachbearbeiter für Dorferneuerung der Verbandsgemeinde Maifeld:

Marc Battenfeld (marc.battenfeld@maifeld.de; 02654/9402-202)

oder den Ansprechpartnern der Kreisverwaltung Mayen Koblenz:

Herrn Stephan Konzer (stephan.konzer@kvmyk.de; 0261/108-469)

Frau Barbara Münnich (barbara.muennich@kvmyk.de; 0261/108-208)

auf.

Kostenfreie Erstberatung

Antragsteller können eine kostenfreie Erstberatung durch ein Planungsbüro in Anspruch nehmen. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zum Sachbearbeiter Dorferneuerung der Verbandsgemeinde Maifeld (siehe oben) auf.